Beginn und Dauer von Mitgliedschaft und Versicherungsschutz
Bei Auswahl eines der Versicherungsmodule DSV BASIC, DSV CLASSIC und DSV CLASSIC PLUS beginnen die Mitgliedschaft und der Versicherungsschutz unmittelbar nach Zahlung des DSV aktiv-Mitgliedsbeitrages. Die Mitgliedschaft und der Versicherungsschutz erlöschen rückwirkend, wenn die Einzugsermächtigung vom Kreditinstitut nicht eingelöst wird oder vom Aussteller widerrufen oder die Rechnung nicht unverzüglich nach Eingang beglichen wird.
Die Mitgliedschaft und der Versicherungsschutz gelten für ein Jahr (das "Beitrittsjahr"). Sie verlängern sich nach Ablauf jeweils um ein weiteres Beitrittsjahr. Wenn Sie der Verlängerung nicht bis längstens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Beitrittsjahres widersprechen, so gilt dies als Zustimmung zur Verlängerung. Für die Fristwahrung ist das Absenden Ihres Widerspruchs ausreichend. Ihr Widerspruch ist schriftlich oder in Textform (geschriebener Form) zu richten an:
DSV aktiv/Freunde des Skisports e. V.
Hubertusstraße 1
82152 Planegg
E-Mail: DSVaktiv@ski-online.de
Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Republik Österreich haben, werden wir Sie ca. fünf Monate vor Ablauf eines jeden Beitrittsjahres über die Verlängerung informieren. Wir werden Sie in unserem Schreiben zur Verlängerung auf Folgendes ausdrücklich hinweisen:
- Ihr Recht, der Verlängerung zu widersprechen.
- Die dreimonatige Frist für die Absendung Ihres Widerspruchs.
- Einen Mustertext für Ihren Widerspruch, den Sie verwenden können, aber nicht müssen.
- Dass Ihr Stillschweigen mit Fristablauf als Zustimmung zur Verlängerung gilt und sich die Mitgliedschaft und der Versicherungsschutz damit um ein weiteres Jahr verlängert.
- Die Rechtsfolge, die eintritt, wenn Sie der Verlängerung widersprechen nämlich, dass die Vereinsmitgliedschaft und der Versicherungsschutz durch Zeitablauf zum Ende des jeweiligen Beitrittsjahres endet.