Wie verhalte ich mich nach dem Diebstahl meiner Wintersportgeräte?
Nach einem Diebstahl ist bei der am Schadenort zuständigen Polizeibehörde unverzüglich, d. h. noch am selben Tag Anzeige zu erstatten. Die Anzeigenbestätigung senden Sie bitte zusammen mit dem Kaufbeleg des gestohlenen Geräts (bei Mietski/-snowboard die Quittung über den Leihvorgang) und der Schadenmeldung an unseren DSV-Skischadenservice. Die Kontaktdaten zum DSV-Skischadenservice finden Sie hier.