Wie verhalte ich mich bei einer Beschädigung meiner Wintersportgeräte?
Bei Bruch oder Beschädigung ist die Bestätigung eines Sportfachgeschäftes über Art und Umfang des Schadens erforderlich. Für die Regulierung benötigen wir zusätzlich den Kaufbeleg (bei Mietski/-snowboard die Quittung über den Leihvorgang) des beschädigten Geräts. Die Partner im Sportfachhandel finden Sie hier.
Die Schadenformulare bei Ski/Snowboard Bruch/Beschädigung können Sie beim DSV-Skischadenservice anfordern oder finden Sie hier.