Antwort

Wie verhalte ich mich bei einer Beschädigung meiner Wintersportgeräte?

Bei Bruch oder Beschädigung ist die Bestätigung eines Sportfachgeschäftes über Art und Umfang des Schadens erforderlich. Für die Regulierung benötigen wir zusätzlich den Kaufbeleg (bei Mietski/-snowboard die Quittung über den Leihvorgang) des beschädigten Geräts. Die Partner im Sportfachhandel finden Sie hier.

Die Schadenformulare bei Ski/Snowboard Bruch/Beschädigung können Sie beim DSV-Skischadenservice anfordern oder finden Sie hier.

Zurück

Mitgliederfragen

Mitgliederfragen

+49 (0)89 85790 - 100

Mo.-Do. 9:00 - 16:30 Uhr
Fr. 9:00 - 13:30 Uhr

jetzt anrufen Kontaktformular
Schnelle Hilfe, Kaputte Ski

Schnelle Hilfe

Sie wollen einen Schaden melden oder aber ein anders Anliegen?

Schaden melden
Fragen & Antworten
Kündigung
Kontaktformular

Notruf Handy

24 Stunden Notruf

Im besonderen Notfall
+49 (0) 211 - 96 309

(z. B. bei Krankenrücktransport)

jetzt anrufen