Antwort

Wie lange ist die Laufzeit der Mitgliedschaft / des Versicherungsschutzes?

Die Mitgliedschaft und der Versicherungsschutz gelten für ein Jahr (das "Beitrittsjahr"). Sie verlängern sich nach Ablauf jeweils um ein weiteres Beitrittsjahr. Beim DSV Standardschutz oder DSV Superschutz gilt jeweils der 1. Oktober als Beginn der Mitgliedschaft und des Versicherungsschutzes. Wenn Sie der Verlängerung nicht bis längstens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Beitrittsjahres widersprechen, so gilt dies als Zustimmung zur Verlängerung. Für die Fristwahrung ist das Absenden Ihres Widerspruchs ausreichend. Ihr Widerspruch ist schriftlich oder in Textform (geschriebener Form) zu richten an:


DSV aktiv/Freunde des Skisports e. V.
Hubertusstraße 1
82152 Planegg
E-Mail: DSVaktiv@ski-online.de


Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Republik Österreich haben, werden wir Sie ca. fünf Monate vor Ablauf eines jeden Beitrittsjahres über die Verlängerung informieren. Wir werden Sie in unserem Schreiben zur Verlängerung auf Folgendes ausdrücklich hinweisen:

  • Ihr Recht, der Verlängerung zu widersprechen.
  • Die dreimonatige Frist für die Absendung Ihres Widerspruchs.
  • Einen Mustertext für Ihren Widerspruch, den Sie verwenden können, aber nicht müssen.
  • Dass Ihr Stillschweigen mit Fristablauf als Zustimmung zur Verlängerung gilt und sich die Mitgliedschaft und der Versicherungsschutz damit um ein weiteres Jahr verlängert.
  • Die Rechtsfolge, die eintritt, wenn Sie der Verlängerung widersprechen nämlich, dass die Vereinsmitgliedschaft und der Versicherungsschutz durch Zeitablauf zum Ende des jeweiligen Beitrittsjahres endet.

Beim DSV-Mindestschutz und DSV RENT entfällt eine gesonderte Kündigung, dieser endet automatisch nach einem Jahr.

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