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Sind Skipassgebühren versichert?

Bei der DSV aktiv-Mitgliedschaft mit Versicherungsschutz können die Kosten für bereits erworbene Skipässe unter bestimmten Bedingungen erstattet werden. Voraussetzung ist ein versichertes Unfallereignis mit entweder einer Fraktur/Bänderriss oder einem mindestens dreitägigen unfallbedingten Krankenhausaufenthalt.

Die Erstattung erfolgt, wenn der Skipass aufgrund des Unfalls nicht genutzt werden kann und keine Rückerstattung durch den Veranstalter erfolgt.

Die maximale Erstattungshöhe ist abhängig vom gewählten Versicherungspaket:

  • DSV BASIC bis maximal 250 Euro
  • DSV CLASSIC bis maximal 500 Euro
  • DSV CLASSIC PLUS bis maximal 750 Euro
  • DSV Standardschutz bis maximal 500 Euro
  • DSV Superschutz bis maximal 750 Euro

Bei teilweiser Nutzung des Skipasses erfolgt eine zeitanteilige Erstattung.

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